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Hotelmark

Wissen Sie, woran Sie sind

Was müssen Sie arrangieren, um Ihr Ferienhaus zu vermieten?

Registrierung, Nächte-Obergrenze, Tourismussteuer und die höhere Mehrwertsteuer seit 2026: Die Regeln unterscheiden sich je nach Gemeinde. Wählen Sie Ihre Gemeinde und sehen Sie, worauf Sie achten müssen. Wenn Ihre Gemeinde nicht aufgelistet ist, erhalten Sie vier Punkte zum Überprüfen überall.

Welche Regeln gelten für Ihre Vermietung?

Wählen Sie Ihre Gemeinde und sehen Sie auf einen Blick, worauf Sie achten müssen: Registrierung, Nächtebegrenzung, Kurtaxe und Mehrwertsteuer seit 2026.

Hinweis: Dies ist nur ein Anhaltspunkt, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Regeln und Tarife ändern sich pro Gemeinde und Jahr. Überprüfen Sie immer die geltenden Regeln bei Ihrer Gemeinde und Ihre Mehrwertsteuersituation bei Ihrem Buchhalter, bevor Sie vermieten.

Kennen Sie die Regeln und möchten Sie weiter gehen? Lesen Sie was Airbnb Sie wirklich kostet oder wie Sie einrichten Ihre eigene Website neben Ihrem Airbnb-Inserat .

Häufig gestellte Fragen

Über die Regeln

Benötige ich eine Registrierungsnummer, um meine Immobilie zu vermieten?
Das hängt von Ihrer Gemeinde ab. Immer mehr Gemeinden verlangen eine Registrierungsnummer oder Genehmigung für Touristenvermietungen, und Plattformen wie Airbnb müssen Angebote ohne eine gültige Nummer entfernen. Wählen Sie Ihre Gemeinde in der Prüfer oder suchen Sie auf der Website Ihrer Gemeinde nach 'Touristenvermietung'.
Gilt die Nächte-Obergrenze auch für mein eigenständiges Ferienhaus?
Normalerweise nicht. Die Nächte-Obergrenze gilt für die Vermietung Ihres eigenen Hauses (Ihres Hauptwohnsitzes). Eine eigenständige Freizeiteinheit, wie ein separates Ferienhaus oder ein umgebauter Nebenraum, fällt in den meisten Gemeinden außerhalb davon und kann das ganze Jahr über vermietet werden. Überprüfen Sie Ihre eigene Situation mit Ihrer Gemeinde.
Muss ich Tourismussteuer einziehen?
Fast jede Tourismusgemeinde erhebt Tourismussteuer. Sie ziehen sie von Ihrem Gast ein und zahlen sie an die Gemeinde ab. Der Satz unterscheidet sich je nach Gemeinde und Jahr, also fragen Sie Ihre Gemeinde nach dem aktuellen Satz und den Einreichungsregeln.
Was hat sich mit der Mehrwertsteuer seit 2026 geändert?
Die Mehrwertsteuer auf Unterkunft ist ab dem 1. Januar 2026 von 9 auf 21 Prozent gestiegen. Das betrifft Sie nur, wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind. Viele kleine Anbieter fallen unter das Kleinunternehmer-Schema und berechnen keine Mehrwertsteuer. Lassen Sie Ihren Buchhalter einmal bestimmen, was auf Sie zutrifft.
Ist diese Prüfer rechtlich bindend?
Nein. Die Prüfer gibt eine Orientierungshilfe, um Sie in die richtige Richtung zu weisen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Sätze unterscheiden sich je nach Gemeinde und Jahr. Überprüfen Sie immer die aktuellen Regeln mit Ihrer eigenen Gemeinde und Ihre Mehrwertsteuersituation mit Ihrem Buchhalter, bevor Sie Ihre Immobilie vermieten.

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